Der Autor hat sich in seinem letzten Artikel mit der Entscheidung des EuGH (EuGH 22.1.2019, C-193/17 , Cresco Investigation) auseinandergesetzt, wonach der EuGH die österreichische Rechtslage betreffend den Karfreitag als ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Religion gewertet hat.
Der österreichische Gesetzgeber hat nunmehr dahingehend reagiert, dass die bisherige Karfreitagsregelung in § 7 Abs. 3 ARG ersatzlos gestrichen wurde.