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Familienbonus PLUS in Frage und Antwort, Heft 77/2019

PersonalverrechnungWilhelm KurzböckBÖB 2019, 30 Heft 77 v. 15.4.2019

Wichtige Erläuterungen aus dem BGBl. I Nr. 62, ausgegeben am 14. August 2018, Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018

Was versteht man unter dem "Familienbonus PLUS"?

§ 33 Abs. 3a EStG 1988

Der "Familienbonus PLUS" ist ein Steuerabsetzbetrag, der für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 2019 dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird und die antragstellende Person der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.

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