Wichtige Erläuterungen aus dem BGBl. I Nr. 62, ausgegeben am 14. August 2018, Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018
Was versteht man unter dem "Familienbonus PLUS"?
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
Der "Familienbonus PLUS" ist ein Steuerabsetzbetrag, der für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 2019 dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird und die antragstellende Person der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.