Eine Geschichte, die vor dem Verwaltungsgerichtshof endete: Ein oberösterreichischer Baumeister ging in Pension und musste feststellen, dass die Sozialversicherung von seiner Firmenrente einen GSVG-Beitrag einheben wollte. Er erhob Revision.
Seine Argumentation: Eine Firmenpension für geleistete Arbeit ist nicht als selbständiges Einkommen mit Pflichtversicherungscharakter zu werten.