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Arbeitszeitmodelle im Baugewerbe, Heft 76/2018

PersonalverrechnungMag. Günther JuthBÖB 2018, 50 Heft 76 v. 15.12.2018

Die Kollektivverträge für Arbeiter und Angestellte im Baugewerbe sehen verschiedene Jahresarbeitszeitmodelle vor, die es möglich machen, durch unterschiedliche Verteilung von Arbeitsstunden einmal mehr und einmal weniger zu arbeiten, ohne dass Mehrarbeitsstunden oder Überstunden anfallen und auszuzahlen sind.

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