Grundsätzlich zählen Zeiten, die ein AN von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz benötigt nicht zur Arbeitszeit. In seiner Entscheidung vom 24.7.2018, 9 ObA 8/18v hat sich der OGH mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob Fahrten von Kundendiensttechnikern, die keinen festen Arbeitsort hatten, zwischen Wohnung und erstem/letztem Kunden zur Arbeitszeit zählen oder nicht.