Im Rahmen der zahlreichen Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2018 wurde insbesondere auch die Möglichkeit einer künftigen "begleitenden Kontrolle" als Alternative zur nachträglichen Außenprüfung geschaffen und in der Bundesabgabenordnung gesetzlich geregelt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür ist die Implementierung eines adäquaten Steuerkontrollsystems (SKS) im Unternehmen. Die näheren Details dazu sollen im Verordnungswege geregelt werden. Das BMF hat den diesbezüglichen Verordnungsentwurf kürzlich zur Begutachtung versandt.