Liegt ein einkommensteuerpflichtiger Zufluss beim geschäftsführenden Gesellschafter vor, wenn er zugunsten der Kapitalgesellschaft auf Mieteinkünfte verzichtet? Mit dieser interessanten Frage betreffend die Abgrenzung zwischen steuerlich unbeachtlicher Nutzungseinlage versus Sacheinlage bzw. steuerwirksamem Forderungsverzicht hatte sich unlängst das Bundesfinanzgericht auseinanderzusetzen. Die gegenständliche Gerichtsentscheidung befasste sich mit folgendem Sachverhalt