Selten gab es zu einem Thema, welches in der BAO sowie Umsatzsteuerrichtlinien verankert ist, so viel Unsicherheit. Dürfen "Papierrechnungen" nach dem Einscannen und Verbuchen im Schredder vernichtet werden?
Zu diesem Thema gibt es viele verschiedene Meinungen, viel Unsicherheit und auch das eine oder andere Märchen!