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Präventionspflichten für Bilanzbuchhaltungsberufe, Heft 74/2018

BerufsrechtHelga Hanslik-CzadulBÖB 2018, 48 Heft 74 v. 15.6.2018

Gemäß § 43 ff BiBuG sind Berufsberechtigte verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche zu setzen. Die Einhaltung der Präventionspflichten wird kontrolliert und bei Verstößen mit schweren Verwaltungsstrafen geahndet.

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