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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Heft 74/2018

WirtschaftsrechtMag. Anja CupalBÖB 2018, 42 Heft 74 v. 15.6.2018

Mit 15. Jänner 2018 trat das "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" (WiEReG) vollumfänglich in Kraft. Es bringt für Gesellschaften und andere Rechtsträger eine neue Meldepflicht. Wird gegen die Meldepflicht verstoßen, drohen Geldstrafen bis zu 200.000 Euro.

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