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Die GmbH-Ecke: Das gesetzliche Stimmverbot von GmbH-Gesellschaftern, Heft 74/2018

WirtschaftsrechtProf. Prof. FH) Christian Fritz LL.M. LL.M. MBA MLSBÖB 2018, 38 Heft 74 v. 15.6.2018

"Wer durch die Beschlussfassung von einer Verpflichtung befreit, oder wem ein Vorteil zugewendet werden soll, hat hiebei weder im eigenen noch im fremden Namen das Stimmrecht. Das Gleiche gilt von der Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft."

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