Im Falle einer Beteiligung mit ≥ 20% liegt nach IAS 28 maßgeblicher Einfluss und somit ein assoziiertes Unternehmen vor, sofern keine Widerlegung des maßgeblichen Einflusses anhand qualitativer Kriterien erfolgt.
Im Falle einer Beteiligung mit ≥ 20% liegt nach IAS 28 maßgeblicher Einfluss und somit ein assoziiertes Unternehmen vor, sofern keine Widerlegung des maßgeblichen Einflusses anhand qualitativer Kriterien erfolgt.