Im Zuge der Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) wird die Kammerumlage 1 reformiert. Wirksam wird die Reform mit 1.1.2019. Neben der Änderung der Berechnung wird ein degressiver Staffeltarif eingeführt, der kammerumlagepflichtige Mitglieder entlasten soll.