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Reform der Kammerumlage 1 verspricht Entlastungen, Heft 74/2018

BuchhaltungBilanzenMMag. Dr. Christoph HoferBÖB 2018, 15 Heft 74 v. 15.6.2018

Im Zuge der Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) wird die Kammerumlage 1 reformiert. Wirksam wird die Reform mit 1.1.2019. Neben der Änderung der Berechnung wird ein degressiver Staffeltarif eingeführt, der kammerumlagepflichtige Mitglieder entlasten soll.

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