Mit der Änderung des EStG (durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22) unterliegen ab dem 1.4.2012 die Gewinne aus einer Grundstücksveräußerung der Einkommensteuerpflicht.
Mit der Änderung des EStG (durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22) unterliegen ab dem 1.4.2012 die Gewinne aus einer Grundstücksveräußerung der Einkommensteuerpflicht.