Am 25. Mai 2018 ist es soweit! Seit vielen Monaten wird in den Medien darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 ab 25. Mai 2018 gelten. Auch das Rechnungswesen in all seinen Ausprägungen ist davon betroffen; insbesondere in der Personalverrechnung ist hohe Vorsicht geboten.