Der Wohnbauförderungsbeitrag ist (wie bisher) zur Hälfte vom Dienstgeber und zur Hälfte vom Dienstnehmer zu tragen.Dienstnehmer iSd des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018 sind Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen und Anspruch auf Entgelt haben (auch Heimarbeiter)