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Wohnbauförderungsbeitrag: Änderungen ab 2018, die Personalisten kennen sollten, Heft 72/2017

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2017, 58 Heft 72 v. 15.12.2017

A) Die 10 wichtigsten Fakten zur Wohnbauförderungsbeitrags-Neuregelung ab 2018

Der Wohnbauförderungsbeitrag ist (wie bisher) zur Hälfte vom Dienstgeber und zur Hälfte vom Dienstnehmer zu tragen.Dienstnehmer iSd des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018 sind Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen und Anspruch auf Entgelt haben (auch Heimarbeiter)

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