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Private Grundstücksveräußerungen – Befreiungen von der Immobilienertragssteuer, Heft 72/2017

BuchhaltungBilanzIng. Mag. Stefan Gruber, Mag. Stephanie DillingerBÖB 2017, 24 Heft 72 v. 15.12.2017

1. Grundsätze und Definitionen

Ab 1.4.2012 unterliegen alle entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Einkommensteuerpflicht – Immobilienertragssteuer. Für die Beurteilung, ob eine Veräußerung nach dem 1.4.2012 stattgefunden hat, ist der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (Kauf- oder Tauschverträge) maßgeblich (EStR Rz 6623), außer, wenn vorher das wirtschaftliche Eigentum bereits übertragen wurde.

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