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Private Grundstücksveräußerungen – Befreiungen von der Immobilienertragssteuer, Heft 72/2017

BuchhaltungBilanzIng. Mag. Stefan Gruber, Mag. Stephanie DillingerBÖB 2017, 24 Heft 72 v. 15.12.2017

​​1. Grundsätze und Definitionen

Ab 1.4.2012 unterliegen alle entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Einkommensteuerpflicht – Immobilienertragssteuer. Für die Beurteilung, ob eine Veräußerung nach dem 1.4.2012 stattgefunden hat, ist der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (Kauf- oder Tauschverträge) maßgeblich (EStR Rz 6623), außer, wenn vorher das wirtschaftliche Eigentum bereits übertragen wurde.

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