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Tipps und Tricks vom Steuerberater. Schenkungsmeldungen & Berechnung der Wertgrenzen, Heft 72/2017

BuchhaltungBilanzStB Dr. Klaus HilberBÖB 2017, 13 Heft 72 v. 15.12.2017

Seit August 2008 wird die Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht mehr eingehoben. Statt einer Steuerpflicht gibt es seither eine Meldepflicht, wenn bestimmte Grenzen (die sog Meldegrenzen) überschritten werden.

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