Seit August 2008 wird die Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht mehr eingehoben. Statt einer Steuerpflicht gibt es seither eine Meldepflicht, wenn bestimmte Grenzen (die sog Meldegrenzen) überschritten werden.
Seit August 2008 wird die Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht mehr eingehoben. Statt einer Steuerpflicht gibt es seither eine Meldepflicht, wenn bestimmte Grenzen (die sog Meldegrenzen) überschritten werden.