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BÖB - Bilanzbuchhalter
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NaDiVeG-Mythen, Heft 71/2017
Controlling
Mag. (FH) Josef Baumüller
BÖB 2017, 64
Heft 71 v. 15.9.2017
Inhalt
Das NaDiVeG regelt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das NaDiVeG stellt einen Paradigmenwechsel in der Unternehmensberichterstattung dar.
Die Berichtspflichten treffen nur ‚die großen Unternehmen‘.
Die Berichtspflichten sind eigenständige, von den weiteren Berichtspflichten des UGB losgelöste.
Die Berichtspflichten basieren auf einem comply-or-explain-Ansatz und umfassen keine darüber hinausgehenden inhaltlichen Anforderungen an Unternehmen.
Das NaDiVeG macht die nichtfinanzielle Leistung von Unternehmen vergleichbar.
Dem Abschlussprüfer treffen keine inhaltlichen Prüfpflichten.
Es geht um nichts – d.h. es gibt keine Sanktionen
Die Umsetzung des NaDiVeG ist nur ein Thema für die Investor-Relations-Abteilungen.
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