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Arbeiten bei Hitze, Heft 71/2017

PersonalverrechnungMag. Friederike BallaBÖB 2017, 47 Heft 71 v. 15.9.2017

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Hitzeferien bei Temperaturen von 35° C oder mehr.

Die Leistungsfähigkeit und die Konzentration lassen an heißen Tagen aber deutlich nach. Es sinkt die Qualität der Arbeit, gleichzeitig steigen die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko.

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