Eine Tiroler Richterin des Landesverwaltungsgerichts hat in einem Urteil (LVwG-2015/12/2927-5) im Beschwerdeverfahren zu Feststellungen einer GPLA (gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben) der Jahre 2010 bis 2012 richtungsweisende Rechtsansichten vertreten: