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BDO TAX NEWS, Heft 71/2017

BuchhaltungBilanzBÖB 2017, 25 Heft 71 v. 15.9.2017

© BDO Austria GmbH, 2017. Alle Rechte vorbehalten.

Künftig kein Unterordnungsverhältnis für die wirtschaftliche Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft erforderlich

Bisher war ein Unterordnungsverhältnis erforderlich, um das Kriterium der wirtschaftlichen Eingliederung zu erfüllen. Nur wenn eine wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Eingliederung gegeben ist, liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor.

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