Seit 1. Juli 2017 kann der neu eingeführte "Beschäftigungsbonus" beantragt werden. Dabei können für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für drei Jahre zu 50 % refundiert werden. Da auch bei dieser Förderung wiederum das "first come – first serve"-Prinzip gilt und die dafür verfügbaren Budgetmittel beschränkt sind, ist eine ehestmögliche Antragstellung zu empfehlen.