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BESCHÄFTIGUNGSBONUS: Neuer Förderwettlauf seit 1. 7. 2017!, Heft 71/2017

BuchhaltungBilanzMag. Elisabeth Presslmayer, Peter RoglBÖB 2017, 23 Heft 71 v. 15.9.2017

Seit 1. Juli 2017 kann der neu eingeführte "Beschäftigungsbonus" beantragt werden. Dabei können für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für drei Jahre zu 50 % refundiert werden. Da auch bei dieser Förderung wiederum das "first come – first serve"-Prinzip gilt und die dafür verfügbaren Budgetmittel beschränkt sind, ist eine ehestmögliche Antragstellung zu empfehlen.

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