Beim Verkauf einer Liegenschaft fällt seit 1.4.2012 dem Grunde nach die ImmoESt (Immobilien-Ertragsteuer an), unabhängig wie lange das Grundstück bereits im Eigentum des Verkäufers gewesen ist. Für die Höhe der Steuer ist die Besitzzeit sehr wohl relevant. Für manche Fälle gibt es sogar eine Steuerbefreiung.