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Stundensatzkalkulation für EPU im Dienstleistungssektor in der Gründungsphase – Teil 3, Heft 70/2017

ControllingRudolf Grünbichler, MABÖB 2017, 57 Heft 70 v. 15.6.2017

Im ersten und zweiten Teil dieser Artikelreihe wurden die Vorgehensweise bei der Kostenplanung und die Ermittlung des Stundensatzes vorgestellt. Die Berechnung des Stundensatzes erfolgte aufgrund sicherer Annahmen. Das bedeutet, dass die geplanten Erlöse und Kosten in der zu planenden Periode als bekannt angenommen werden und die geplanten verrechenbaren Stunden verkauft werden können. Die meisten klassischen Kostenrechnungsansätze basieren auf sicheren Erwartungen. Das Problem hierbei ist, dass zu Beginn der Periode nicht mit Gewissheit bekannt ist, wie viele Stunden tatsächlich verrechnet werden können bzw. wie sich die Kosten tatsächlich entwickeln werden. Diese Unsicherheiten sind zwangsläufig vorhanden. Es stellt sich die Frage, ob diese vernachlässigbar gering sind oder Maßnahmen getroffen werden müssen. In diesem dritten Teil soll daher die Unsicherheit miteinbezogen werden. Erst unter Berücksichtigung dieser unsicheren Erwartungen können zweckmäßige unternehmerische Entscheidungen getroffen werden (Vgl. bspwe Ewert/Wagenhofer: Interne Unternehmensrechnung, 7. Aufl., Springer Verlag, S. 189 f.). Eine wesentliche Fragestellung für Unternehmer/innen lautet, wie viele Stunden in einer Periode verrechnet werden müssen, damit zumindest kein Verlust entsteht. Ein Instrument zur Beantwortung dieser Frage, welches unter anderem die Unsicherheit der Absatzschwankungen in die Entscheidungsfindung miteinfließen lässt, bietet die Break-Even-Analyse.

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