Wie ist folgender Sachverhalt beitragsrechtlich zu beurteilen?
Ein Dienstverhältnis wird aufgelöst, wobei im Beendigungszeitpunkt "Minusstunden" des Dienstnehmers bestehen.
Hier ist Folgendes zu beachten: Sollte es (in Einzelfällen) arbeitsrechtlich tatsächlich zulässig sein, dass der Dienstgeber eine Rückverrechnung des Entgeltes durchführen darf, wirkt sich dies auf die Beitragsgrundlage aus. Durch eine Aufrollung ist das verminderte Entgelt jenen Beitragszeiträumen zuzuordnen, in denen die "Minusstunden" entstanden sind.