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Sicherheitseinrichtung einer Registrierkasse, Heft 66/2016

EDVInternetIng. Dr. Axel KutscheraBÖB 2016, 88 Heft 66 v. 15.6.2016

​​Quo Vadis

Obwohl viel über diverse Härtefälle diskutiert wird, die Registrierkassenpflicht ist (vorläufig) da. Dieser Beitrag soll den aktuellen Stand, die größten Hürden und Lösungsansätze im Überblick darstellen.

​​Seit 1. Jänner 2016

Seit Beginn des Jahres hat eine bereits (freiwillig) verwendete Registrierkasse1)1)Egal welchen Typs nach der KRL 2012; Dadurch entsprechen Kassen vom Typ 1, sowie Typ 2a und 2b nicht mehr der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein Datenerfassungsprotokoll2)2)Entsprechend dem § 131 Abs 1 Z 6 b BAO sowie dem § 7 Abs 1 RKSV. zu führen und dieses muss bei Kontrollen durch die Finanzverwaltung zur Verfügung stehen.

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