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Vorsicht bei Investitionen einer GmbH, Heft 33/2008

WirtschaftsrechtDr.Werner BornsBÖB 2008, 72 Heft 33 v. 20.3.2008

→ Ausgangslage

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verfügt bekanntlich über mehrere Organe, die für die GmbH handeln bzw. für die GmbH Entscheidungen treffen und Verträge abschließen.

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