Mit BGBl. I Nr. 99/2007 ist das Abgabensicherungsgesetz 2007 veröffentlicht worden.
Zwei der umsatzsteuerlichen Regelungen sollen hier kurz vorgestellt werden.
→ Erweiterung der Pflicht zur Rechnungslegung
§ 11 Abs. 1 UStG verpflichtet nunmehr Unternehmer, die eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführen, zur Ausstellung einer Rechnung. Die Rechnungsausstellung muss laut Gesetz innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes erfolgen.

