Dass ein Vertreter ein Vertreterpauschale geltend machen kann, wurde schon 2001 geregelt. Wer jedoch ein Vertreter ist, wurde nicht so genau festgelegt. Welche Tätigkeiten ein Vertreter durchführen darf, um das Pauschale geltend machen zu können, wurde nunmehr in zwei Fällen entschieden, womit gleichzeitig der Vertreterbegriff nunmehr eindeutiger ist.

