Die Proteste der Wirtschaftstreuhänder gegen die permanente Ausweitung der Steuerformulare haben leider nichts genutzt: Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 sind in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) die abziehbaren Vorsteuern (inklusive der Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb) im Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden unter zwei neuen Kennziffern als Zusatzinformation in gesonderten Beträgen anzuführen.

