Hand aufs Herz - wer hätte das gedacht? 2600 Anträge auf öffentliche Bestellung nach dem BibuG im ersten Jahr. Eine eindrucksvollere Bestätigung der langjährigen Bemühungen des BÖB um eine gesetzliche Verankerung des selbständigen Bilanzbuchhaltungsberufes hätte es gar nicht geben können.

