Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. In den vergangenen Jahren war diese Einreichung entweder auf Papier oder freiwillig elektronisch vorzunehmen, wobei die elektronische Einreichung nur über einen Wirtschaftstreuhänder, Notar oder Anwalt möglich war.

