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Bargeschäfte im Visier des Fiskus, Heft 32/2007

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2007, 23 Heft 32 v. 20.12.2007

Für Unternehmer gilt seit 1. 1. 2007 die Verpflichtung, Bareingänge und Barausgänge "täglich einzeln aufzuzeichnen". Mit Verordnung des Finanzministers werden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen. Ein neuer Ministerialerlass dazu klärt weitere Zweifelsfragen.

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