Für Unternehmer gilt seit 1. 1. 2007 die Verpflichtung, Bareingänge und Barausgänge "täglich einzeln aufzuzeichnen". Mit Verordnung des Finanzministers werden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen. Ein neuer Ministerialerlass dazu klärt weitere Zweifelsfragen.

