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Änderungen bei der Besteuerung der Einkünfte eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers, Heft 31/2007

BuchhaltungBilanzMag. Gerhard KollmannBÖB 2007, 27 Heft 31 v. 20.9.2007

Umsatzsteuer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder auf Grund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann jedoch auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft, somit als Nichtunternehmer, behandelt werden (Rz 184 UStR, bisherige Version, ab hier neu:), "sofern die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsrege-lung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre".

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