1. Grundsätzliches zu den notwendigen Bescheidmerkmalen
Wenn nach mehr oder weniger langem Zuwarten der ersehnte Abgabenbescheid des Finanzamts beim Parteienvertreter einlangt, muss dies nicht notwendigerweise sofort und jedenfalls einen Freudentag für Parteienvertreter und Abgabepflichtigen darstellen. Dies deshalb, weil nur auf Basis eines formell ordnungsgemäßen Bescheides sich einem allfällig notwendigen inhaltlichen Berufungsverfahren gewidmet und derart die fachliche Konfrontation mit der Finanzverwaltung eröffnet werden kann.

