Grundsätzlich ist nach IAS/IFRS, wie auch nach UGB, jeder Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Da dies nicht immer durchführbar ist, besteht nach internationalen Rechnungslegungsstandards die Möglichkeit, so genannte cash generating units (CGU) zu bilden. Diese werden nicht in einem eigenen Standard behandelt, sind aber ein wichtiger und interessanter Teil des lAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten".

