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Kosten für selbständige Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner als Sonderausgaben absetzbar, Heft 30/2007

GBHSBHMag. Ren Tritscher LL.M.BÖB 2007, 20 Heft 30 v. 20.6.2007

In jüngster Zeit ist die Frage aufgetaucht, ob die Kosten von Buchhaltungsberufen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz als Sonderausgaben absetzbar sind. Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie bestätigt, dass dies eindeutig der Fall ist.

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