In jüngster Zeit ist die Frage aufgetaucht, ob die Kosten von Buchhaltungsberufen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz als Sonderausgaben absetzbar sind. Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie bestätigt, dass dies eindeutig der Fall ist.

