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Die GMBH-Ecke, Heft 30/2007

WirtschaftsrechtChristian FritzBÖB 2007, 58 Heft 30 v. 20.6.2007

Geschäftsanteil und Mitgliedschaft- (Teil 2)

Die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt. Gesellschafter ist, wer einen Geschäftsanteil an der GmbH hält. Unter dem Geschäftsanteil versteht man die Summe der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten. Unser letzter Beitrag befasste sich mit den Mitgliedschaftsrechten. Heute vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die Pflichten aus einer Mitgliedschaft.

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