Ausgangslage
Mit 1. Jänner 2007 ist das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2006) in Kraft getreten, mit dem der öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter als durch ein Spezialgesetz geregelter Beruf geschaffen worden ist.
Wie es schon bisher einem gewerblichen Buchhalter bzw. einem selbstständigen Buchhalter gelegentlich nicht erspart geblieben ist, das mit einem Auftraggeber geschlossene Auftragsverhältnis zu kündigen, wird diese Maßnahme leider auch einem Bilanzbuchhalter nicht erspart bleiben.

