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Aus der Klienten-Info, Heft 30/2007

Buchhaltung - Bilanz - SteuernBÖB 2007, 31 Heft 30 v. 20.6.2007

Prüfung der Sozialversicherungs-Beitragsvorschreibung

Die SVA ermittelt die endgültige Brutto-Beitragsgrundlage bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus der Höhe der im Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Beitragsjahres ausgewiesenen Einkünfte, indem folgende Beträge hinzugerechnet werden:

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