Rechtsfolgen bei Nichtzurverfügungstellung von elektronischen Datenträgern bei Finanzamtsprüfungen
§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen.Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:

