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Aus der Klienten-Info, Heft 30/2007

Buchhaltung - Bilanz - SteuernBÖB 2007, 30 Heft 30 v. 20.6.2007

Rechtsfolgen bei Nichtzurverfügungstellung von elektronischen Datenträgern bei Finanzamtsprüfungen

§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen.Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:

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