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Die GMBH-Ecke - Geschäftsanteil und Mitgliedschaft - (Teil 1), Heft 29/2007

WirtschaftsrechtChristian FritzBÖB 2007, 53 Heft 29 v. 20.3.2007

Die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt. Gesellschafter ist, wer einen Geschäftsanteil an der GmbH hält. Unter dem Geschäftsanteil versteht man die Summe der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten.

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