Mit dem Inkrafttreten des BibuG 2006 gibt es den öffentlich bestellten Bilanzbuchhalter als einen durch ein Spezialgesetz geregelten (selbständigen) Beruf, der Elemente von gewerblichen und freien Berufen aufweist. Hunderte bisherige Selbständige und Gewerbliche BuchhalterInnen haben bei der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe den Antrag auf Bestellung vorgelegt. Die ersten BilanzbuchhalterInnen konnten bereits am 8. Jänner im Rahmen eines Festaktes im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ihre Bestellungsurkunde entgegennehmen.

