Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 21. 9. 2006, Zl. 2003/15/0036 entschieden, dass die Beurteilung, ob ein Opel Zafira ein kastenwagenförmiges Aussehen habe, nicht ausschließlich an Hand eines Vergleiches absoluter Zahlen der Außenmaße vorgenommen werden darf.

