Ausgangssituation
Die österreichische Finanzbehörde hat mit der Verordnung zur Übermittlung elektronischer Rechnungen und dem ergänzenden Erlass BMF-010219/0163-IV/9/2005 vom 13. Juli 2004 unter Bezugnahme auf das österreichische Signaturgesetz die Verwendung von elektronisch übermittelten Rechnungen geregelt.

