Frage: Bauleistungen eines ausländischen Lieferanten
Eine ausländische Firma montiert bei unseren inländischen Kunden so genannte Sicherheitsräume. Diese Einbauten gelten als Bauleistungen (Einbauten in Gebäude). Muss diese ausländische Firma an den inländischen Kunden eine "Bauleistung", also ohne Umsatzsteuer und mit der Bezeichnung "Übergang der Steuerschuld" fakturieren?

